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Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan
der Kirchengemeinde.
Während dem Pfarrgemeinderat die Mitgestaltung
des Gemeindelebens zufällt, umfaßt der Aufgabenbereich des Kirchenvorstandes
die rechtsgeschäftliche Vertretung der Gemeinde und die Beschaffung der
Mittel.
Bei allen Entscheidungen in einer Pfarrgemeinde, die
auch finanzielle Auswirkungen haben, ist dieses demokratisch gewählte
Gremium einbezogen und entscheidend (Verwaltung des Vermögens, Instandhaltungen,
Vertragsabschlüsse, Personalangelegenheiten, Anschaffungen)
Die Einrichtung des Kirchenvorstandes fußt auf
einem Gesetz des preußischen Landtags über die Verwaltung des katholischen
Kirchenvermögens aus dem Jahr 1875 und 1924, das in das nordrhein-westfälische
Landesrecht übergegangen ist. |